Fehlbetrag wegen Fixkosten

Sie möchten ermitteln, wie hoch der Fehlbetrag ist, wenn die Fixkosten bei der Sachkostenerstattung nicht berücksichtigt werden?

Haftungsausschluss (Berechnungen)

Diese Berechnung dient als erster Überblick. Sie nutzt vereinfachte Annahmen und Berechnungsmethoden: Ein Jahr hat 365 Tage und 12 Monate, eine Woche 7 Tage. Demnach hat ein Monat (365/7/12=) 4,35 Wochen (Berechnung gem. Urteil des VG München). Die Ergebnisse können daher nicht ungeprüft übernommen werden (z.B. in die Steuererklärung)! Die Berechnung ersetzt keine Beratung durch einen Steuerberater o.ä.. Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. bietet keine Steuerberatung an. Sie übernimmt keine Haftung für die Inhalte und auch keine Haftung für die Nutzung der Inhalte und Ergebnisse.

Das bietet unsere Modellberechnung

Sie geben zunächst an, welche Buchungszeit pro Woche vereinbart wurde. Weiterhin geben Sie die Sachkostenerstattung an, die bei einer Buchungszeit von 40 Wochenstunden gewährt wird. Bei der Berechnung gehen wir davon aus, dass die Sachkostenerstattung die tatsächlichen Kosten vollständig abdeckt. Letztlich tragen Sie ein, wie hoch der Anteil der Fixkosten ist im Vergleich zu den gesamten Sachkosten (berechnet bei einer Buchungszeit von 40 Wochenstunden).

Als Ergebnis erhalten Sie die Höhe des Fehlbetrages pro Monat und Jahr (jeweils für ein Kind). Der Fehlbetrag entsteht, wenn bei der Sachkostenerstattung die Fixkosten nicht berücksichtigt werden.

Achtung

Dies ist eine vereinfachte Berechnung. Wechselnde Buchungszeiten, unvollständige Monate oder Krankheitsphasen können hier nicht berücksichtigt werden.