Dieses Angebot besteht aus 2 Teilen (Kombinationsangebot):
Steuern und Sozialversicherungen in der Kindertagespflege
mit Rechtsanwältin Mirjam Taprogge
begleitet von Alexandra Bayram, 1. Vorsitzende der BvK e.V.
Kindertagespflegepersonen müssen jedes Einkommen aus ihrer selbstständigen Tätigkeit, also auch das Geld, das sie für ihre Kindertagespflegetätigkeit vom Jugendamt oder direkt von den Eltern bzw. anderen Stellen erhalten, in der Steuererklärung angegeben und sie müssen sich und ihre selbständige Tätigkeit durch angemessene Sozialversicherungen ausreichend absichern.
FAQ zum Steuerrecht/Steuererklärung für die Kindertagespflege
mit Steuerberater Rainer Edlich und dem Steuerfachangestellten Rene Corterier
begleitet von Alexandra Bayram, 1. Vorsitzende der BvK e.V.
Wer sich mit dem Thema Steuerrecht und Steuererklärung als selbständige Kindertagespflegeperson auseinandersetzt, dem wird schnell klar, wie komplex die Thematik ist und wie viele vermeidbare „Stolperfallen“ zu umgehen sind!
Veranstaltungszeiten
Teil I: Freitag, 26.01.2024 | 17:00 Uhr – 20:45 Uhr UND
Teil II: Freitag, 02.02.2024 | 18:00 Uhr – 20:15 Uhr
Die Veranstaltung findet online statt. Alle Teilnehmer erhalten dazu eine E-Mail mit den Zugangsdaten.
Inhalt der Fortbildung Teil I
In diesem Teil I des Seminars werden u.a. folgende Themen praxisnah besprochen:
- Wie melde ich meine Kindertagespflege beim Finanzamt und den Sozialversicherungen an?
- Welche steuerlichen Pflichten kommen auf mich als Unternehmerin/Unternehmer zu?
- Wann ist es günstiger Einzelnachweise einzureichen statt der Betriebskostenpauschale (BKP)?
- Wie wirken sich zusätzliche Einnahmen aus?
- Wie werden Sozialversicherungen angegeben und wo werden diese aufgeführt?
- v.m.
Es wird darüber hinaus genügend Raum für eure Fragen zu Steuererklärung oder Sozialversicherungsbeiträgen geben, sowie Praxistipps anhand von Fallbeispielen.
Teil I des 2-teiligen Seminars mit Rechtsanwältin Mirjam Taprogge umfasst 4+1 UE, angereichert mit zusätzlichen Antworten und Tipps aus der Praxis für die Praxis.
Inhalt der Fortbildung Teil II
Im Teil II des 2-teilgen Seminars werden diese und weitere Fragen beantwortet:
- Was ist bei Erstattung von (auch anteiligen) Raum-/Mietkosten seitens der Gemeinde, des Jugendamtes oder anderer Stellen zu beachten? In welchen dieser Fälle darf ich die BKP anwenden und wo nicht?
- Wann ist es günstiger Einzelnachweise einzureichen statt der Betriebskostenpauschale (BKP) und was ist wo (verpflichtend) anzugeben?
- Wie wirken sich zusätzliche Einnahmen aus? Wo kann ich diese einordnen und was davon ist steuerpflichtig/zu versteuern?
- Wie werden Sozialversicherungen angegeben und wo werden diese aufgeführt?
- Was ist die sogenannte, verpflichtende Verfahrensdokumentation?
- Was sind meine Pflichten im Rahmen der Steuererklärung?
Teil II des Seminars umfasst 2+1 UE.
Das 2-teilige Seminar umfasst also insgesamt 5 UE + 3 UE mit zusätzlichen Antworten und Tipps aus der Praxis für die Praxis.
Alle Teilnehmenden erhalten im Nachgang ergänzende Unterlagen zur Schulung sowie selbstverständlich eine persönliche Teilnahmebescheinigung.
Teilnahmegebühr
Die Gebühr beträgt 80,00 Euro. In diesem Gesamtpreis sind beide Teile enthalten!
Mitglieder der BvK e.V. zahlen 45,00 Euro als Gesamtpreis.
Hinweise zur Anmeldung
- Dieser Kurs richtet sich ausschließlich an Kindertagespflegepersonen
- Anmeldungen sind nur einzeln/je Person über den Buchungsmanager möglich.
Anmelde-Frist
- Die Anmeldefrist läuft bis einschließlich 21.01.2023.
Stornierung der Anmeldung
- Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages ist nicht möglich. Bitte buchen Sie nur, wenn Sie verbindlich teilnehmen können.
Mitgliedschaft
Du bist bereits ein Mitglied der BvK e.V.? Dann gib Deine Daten ein, um den vergünstigten Preis buchen zu können.
Buchungen
ACHTUNG: Die Veranstaltung ist ausgebucht.