Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Es gilt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2016 „Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege“ bis einschließlich Steuerjahr 2022. Ab dem Steuerjahr 2023 gilt das Schreiben vom 06.04.2023:
Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege (2023)
Rechtslage ab dem Steuerjahr 2023
Inhalt:
- Definition der Kindertagespflege
- Einkunftsart
- Ermittlung des Gewinns
- Betriebsausgabenpauschale
Größe: 48 KB
Besonderheiten Corona-Pandemie
Besonderheiten für die Betriebsausgaben-Pauschale während der Corona-Pandemie haben wir hier zusammengestellt. Besondere Fristen für das Steuerjahr 2020 ff. finden Sie hier.
Service für BvK-Mitglieder
Unsere Mitglieder erhalten zusätzlich ausführliche Informationen zu den Themen
- Einkommensteuer Betriebseinnahmen
- Einkommensteuer Betriebskosten (Einzelabrechnung) – enthält auch den Themenkomplex „Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung“
- Einkommensteuer Fristen (incl. Antrag auf Fristverlängerung)
- Einkommensteuer Programme